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„Rauchfrei nach Hause!?“ – die Klinik­version des Rauchfrei Pro­gramms
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Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Die Beschwerde kann über den Link https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html  an die zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde in Bayern erfolgen.

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 15. März 2023 11:59

Weitere Bildungsangebote


Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote im Gesundheitsbereich:
www.ift-gesundheit.de

Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten (Verhaltenstherapie) in München:
www.vtausbildung.de

Interdisziplinäre, zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen für staatlich anerkannter Berufe
aus dem Gesundheits- und Sozialbereich:
www.vtwoche.de

2-jährige Weiterbildung zum Supervisor (Verhaltentherapie):
www.ift-supervision.de

3-jährige Weiterbildung zum Sozialtherapeuten Sucht (Verhaltenstherapie):
www.ift-suchttherapie.de

Schulungen zum zertifizierten Kursleiter im Gruppenprogramm zur Tabakentwöhnung
„Das Rauchfrei Programm“
:

www.rauchfrei-programm.de

Schulungen zum zertifizierten Kursleiter im Gruppenprogramm zur Tabakentwöhnung für Reha-Kliniken "Rauchfrei nach Hause?!"
www.rauchfrei-nach-hause.de

Schulungen zum zertifizierten Kursleiter im Gruppenprogramm zur Stressbewältigung
„Der erfolgreiche Umgang mit täglichen Belastungen“:
www.ift-stress.de

Schulungen zum zertifizierten Kursleiter im Gruppenprogramm zur Gewichtsreduktion
„Abnehmen-aber mit Vernunft“
:
www.ift-abnehmen.de
 

Anbieter der Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote: 

IFT-Gesundheitsförderung Gesellschaft mbH
Leopoldstraße 175, 80804 München, Deutschland
Tel. 089 / 360804-90
Fax 089 / 360804-98

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 25. Juli 2019 09:08

Login für Kursleiter


Hier können sich in der IFT-Gesundheitsförderung ausgebildete und zertifizierte KursleiterInnen anmelden.

Im internen Bereich für Kursleiter finden Sie den Downloadbereich für aktualisierte Kursunterlagen.

Bitte anmelden, um auf den Kursleiterbereich der Webseite zuzugreifen.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 06. Juni 2013 11:53

Veröffentlichungen


Publikationen

Wenig, J.R., Kröger C.B. & Nowak D. (2014)
Tabakentwöhnung in Rehabilitationskliniken: Outcome und Prädiktoren der Teilnahme. Die Rehabilitation, epub ahead of print.
Link zum Abstract 

e-Publikationen 2014

Evaluation of a None Sequential Smoking Cessation Programme in Rehabilitation Centres /
Überprüfung eines nicht sequenziell aufgebauten Tabakentwöhnungaprogramms in Rehabilitationskliniken -
T. Birk, C. B. Kröger, D. Piontek, M. Nowak - Link

Vorträge und Poster

Wenig, J., Nowak, D. & Kröger C.B. (2014)
Tabakentwöhnung in bayrischen Reha-Kliniken - Ergebnisse einer 12-Monats-Katamnese
15. Interdisziplinärer Kongress für Suchtmedizin
Poster, 03.07.2014, München
Download pdf

Linhardt, A., Weltzer, V., Kröger, C.B., Wenig, J., Pogarell, O., Rüther, T. (2014)
Implentierung und Evaluation eines Rauchentwöhnungsprogramms "Die Rauchergruppe" bei stationären psychiatrischen Patienten
15. Interdisziplinärer Kongress für Suchtmedizin
Poster, 03.07.2014, München
Download pdf

Wenig, J., Nowak, D. & Kröger C. (2013)
Tabakentwöhnung in bayerischen Reha-Kliniken – Ergebnisse einer 12-Monats-Katamnese.
8. Reha-Symposium des NRFB.
Poster, 14.11.2013, Augsburg
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Wenig, J., Nowak, D. & Kröger C. (2013)
Einführung eines Tabakentwöhnungsprogramms in bayerischen Rehabilitationskliniken -Inanspruchnahme und Effekte.
8. Workshopkongress und 31. Symposium der Fachgruppe für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs).
Poster, 10.05.2013, Trier
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Wenig, J., Nowak, D. & Kröger C.B. (2012, November)
Rauchfrei nach Hause!? – Inanspruchnahme und kurzfristige Effekte
7. Reha Symposium des Netzwerk Rehabilitationsforschung in Bayern e. V. (NRFB)
Poster 09.11.2012, Erlangen
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Schreyer, M., Wenig, J., Kröger, C.B., Davis-Wagner, P., Nowak, D. & Bölcszkei, P.L. (2012, Juli).
Implementierung des „Rauchfrei nach Hause!?“- Programms und einer telefonischen Nachbetreuung durch die HelpLine Bayern an bayerischen Rehabilitationskliniken. Poster, 13. Interdisziplinärer Kongress für Suchtmedizin. München, Juli 2012
Download pdf

Wenig, J. (2012, Januar)
Rauchfrei nach Hause!? Das Rauchfrei Programm für die Klinik
Bayerische Konferenz „Rauchfrei“ Programme für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen
Vortrag 20.01.2012, München
Download pdf

Kröger, C. & Wenig, J. (2011, November)
Rauchfrei nach Hause – Implementierung an bayerischen Rehabilitationskliniken
Netzwerk Rehabilitationsforschung in Bayern e. V.
Poster 11.11.2011, Höhenried
Download pdf
 
Kröger, C. & Birk, T. (2010, Juni)
Rauchfrei nach Hause – Evaluation der Klinikversion des Rauchfrei Programms
Vortrag 08.06.2010, Berlin
Download pdf

Birk, T. & Kröger, C. (2009, November)
Die Klinikversion des Rauchfrei Programms – Entwicklung, Durchführung und erste Evaluationsergebnisse
14. Nationale Konferenz für Gesundheitsförderung im Krankenhaus
Vortrag 06.11.2009, Regensburg

Birk, T., Kröger, C. & Gradl, S. (2009, Dezember)
Die Klinikversion des Rauchfrei Programms – erste Ergebnisse der Prozess-Evaluation
Poster, 7. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle, Heidelberg

Kröger, C. & Birk, T. (2009, Dezember)
Das Rauchfrei Programm - Klinikversion, Erfahrungen und Evaluation
7. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle
Vortrag 10.12.2009, Heidelberg

Birk, T., Kröger, C. & Gradl, S. (2008, Dezember)
Konzeption eines offenen Tabakentwöhnungsprogramms für die stationäre medizinische Rehabilitation
Poster, 6. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle, Heidelberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 09. Juni 2020 12:53

Teilnahmebedingungen

Das Rauchfrei Programm "Rauchfrei nach Hause!?"


Teilnahmebedingungen / AGB zu den Zertifizierungskursen – Qualifikation zum Kursleiter der Präventionsprogramme Klinikversion "Rauchfrei nach Hause!?" der IFT-Gesundheitsförderung GmbH 

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Kursleiterschulungen und werden vom Teilnehmer durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.

1. Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Kursleiterschulungen sind nur für staatlich anerkannte Berufe aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zugänglich. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
(2) Falsche Angaben berechtigen den Veranstalter zum Ausschluss eines Teilnehmers.
(3) Die Zahl der Teilnehmer pro Kurs ist begrenzt. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Teilnehmer, die nicht mehr angenommen werden können, werden unverzüglich benachrichtigt. Dasselbe gilt für Kurse, die wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden müssen. Hier erfolgt schnellstmöglich eine Benachrichtigung des Teilnehmers.

2. Verbindliche und wirksame Anmeldung
(1) Eine Anmeldung muss grundsätzlich über die Online-Anmeldung oder schriftlich erfolgen. Sie ist wirksam, sofern durch die IFT-Gesundheitsförderung keine Absage erfolgt. Die IFT-Gesundheitsförderung bestätigt den Erhalt der Anmeldung nach Eingang per Post.
(2) Die IFT ‑ Gesundheitsförderung verpflichtet sich, die angebotenen Kurse durchzuführen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl spätestens drei Wochen vor Kursbeginn erreicht wurde.
(3) Nach Erreichen der für die Durchführung des Kurses erforderlichen Mindestteilnehmerzahl schickt die IFT‑Gesundheitsförderung eine Rechnung an den Teilnehmer, in der zur Zahlung mittels Überweisung aufgefordert wird. Diese Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung.

3. Zahlung
Die Begleichung der Kursgebühr muss vor Kursbeginn erfolgen. Zahlungen per Überweisung müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum erfolgen und werden nicht quittiert. Eine schuldbefreiende Zahlung kann nur auf folgendes Konto erfolgen:
Stadtsparkasse München /  IBAN DE80 7015 0000 0087 2170 55, BIC SSKMDEMM.
Gebühren und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers, die IFT‑Gesundheitsförderung trägt keine Gebühren oder Spesen. Sollte die Kursgebühr nicht rechtzeitig und vollständig beglichen werden, entstehen je Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro. Im Fall einer Rücklastschrift werden neben der Mahngebühr auch die Bankspesen für die Rücklastschrift belastet.

4. Rücktritt
(1) Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung bis zu acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist vom Teilnehmer keine Bearbeitungsgebühr in zu zahlen. Bei Stornierung bis zu vier Wochen vor Beginn ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühren fällig.
(2) Eventuell überzahlte Kursgebühren werden von der IFT-Gesundheitsförderung kurzfristig erstattet. Für eine danach erfolgende Stornierung sind 100 % der Kursgebühren fällig, es sei denn, es wird vom angemeldeten Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer benannt, der am gebuchten Kurs tatsächlich teilnimmt.

5. Veranstaltungsausfall
Ist die Durchführung einer Veranstaltung wegen Ausfalls des Referenten, höherer Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse oder Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und Ersatz der dem Teilnehmer entstandenen Kosten, gleich welcher Art und Höhe. Die IFT-Gesundheitsförderung erstattet nur die gezahlten Teilnahmegebühren.

6. Haftung
Die IFT-Gesundheitsförderung übernimmt gegenüber den Teilnehmern eine Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der IFT‐Gesundheitsförderung, Leopoldstr. 175, D‐80804 München, eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen der IFT-Gesundheitsförderung beruht. Für Garderobe, Wertgegenstände, mitgebrachte Arbeitsmaterialien / Geräte und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

7. Zertifikat
Die Teilnehmer erhalten nach vollständiger und erfolgreicher Teilnahme am Ende eines Kurses ein Zertifikat. Das Zertifikat berechtigt zur Durchführung des Kurses gemäß dem Konzept und ist unbefristet gültig.

8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird München vereinbart.

  

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 09. Juni 2020 12:53

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